Datum:
Veröffentlicht: 14.9.21

Für die Feier der Gottesdienste gibt es kleinere Änderungen.
Maskenpflicht:
Beim Betreten und Verlassen der Kirche muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden - eine medizinische Maske ist ausreichend.
Am Platz darf die Maske abgenommen werden; zum Kommuniongang jedoch müssen Sie die Maske wieder aufsetzen. Die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Für unsere Gottesdienste gilt in der Regel weiterhin:
- Anmeldung zu den Gottesdiensten
- Desinfektion der Hände beim Betreten der Kirche
- markierte Sitzplätze
- Mindestabstand von 1,5 m einhalten
- eigenes Gotteslob bitte mitbringen
Bitte beachten Sie zu den geltenden Regelungen die Ausführungen von Herrn Pfarrer Reis in der „Pfarramtlichen Bekanntmachung vom 10.09.2021“ (siehe Anhang).